Das Löschmittel der ABC-Pulverlöscher ist ein feines Salzgemisch, das sich für Brände fester (A), flüssiger (B) und gasförmiger (C) Stoffe eignet.
Pulverlöscher sind in der Anschaffung meist günstig, können aber beträchtliche Schäden nach sich ziehen. Wenn das Gerät eingesetzt wird, verteilt sich sein Pulver im ganzen Raum, dringt in kleinste Zwischenräume ein und lässt sich nur schwer wieder entfernen. Aus diesem Grunde eignen sich Pulverlöscher eher für die Garage, den Keller oder den Hobbyraum. Die empfohlene Füllmenge beträgt 6 bis 12 kg.
Anders sieht es bei den etwas teureren Schaumlöschern aus. Ihre Löschwirkung besteht darin, den Brandherd zu ersticken und zu kühlen. Ihr Löschmittel - eine Schaumlösung, die einen leichten Film bildet - ist für die Brandklasse A und B ausgelegt. Sie sind daher zur Brandbekämpfung von brennbaren Flüssigkeiten und festen Stoffen wie Holz, Papier oder Textilien geeignet. Durch den Schaum werden die Flammen schlagartig gelöscht - ohne größere Verunreinigungen. Schaumlöscher mit einer Füllmenge von 6 bis 9 Litern sind daher vor allem für die Wohnung zu empfehlen.
Schaumfeuerlöscher für die Wohnung, Fettbrandfeuerlöscher für die Küche...
Eine Ausnahme bildet die Küche. Sollte es in einer Pfanne oder Friteuse zu einem Fettbrand kommen, darf dieser niemals mit Wasser gelöscht werden, da sich dieses sonst schlagartig in Dampf verwandelt und es zu einer gewaltigen Fettexplosion kommt! Hier helfen vorrangig spezielle Fettbrand-Feuerlöscher (Brandklasse F).
Alle Geräte sollten im Zwei-Jahres-Rhytmus sachkundig geprüft werden, da die Lösch- und Treibmittel im Laufe der Zeit in ihrer Wirkung nachlassen können. Kompetente Ansprechpartner sind die qualifizierten Sachkundigen der Brandschutz Weber GmbH. Neben Feuerlöschern und Rauchmeldern bieten wir Ihnen auch eine individuelle Beratung und geben wertvolle Tipps zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz.
Kohlensäurelöscher sind rückstandsfreie Löscher mit geringer Löschwirkung für die Brandklasse B und kommen in erster Linie in Labors, Grossküchen und Serverräumen zum Einsatz (Löscher sind in 2 oder 5 Kg Füllmenge verfügbar)
Anbei eine Auflistung der meistgekauften Löscher:
GLORIA Kohlendioxidlöscher KS 5 ST
GLORIA Schaumfeuerlöscher mit Kolbenkartusche SKK 6 LW
Wiederkehrende Überprüfung von Feuerungsanlagen die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden
Feuerungsanlagen sind auf die Einhaltung der Vorschriften des Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz sowie der danach erlassenen Verordnungen von der verfügungsberechtigten Person wiederkehrend überprüfen zu lassen, wobei gilt:
1.) Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung bis zu 15 kW sind alle drei Jahre auf die Einhaltung der Sicherheits- vorschriften gemäß § 18 zu überprüfen
2.) Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 15 und weniger als 50 kW sind alle zwei Jahre auf die Einhaltung der Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften gemäß § 18 zu überprüfen
3.) Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung ab 50 kW sind jährlich auf die Einhaltung der Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften zu überprüfen
Anmerkung: Umweltschutzvorschriften sind Abgasmessungen die bei Anlagen ab 15 kW durchzuführen sind!
damit werden die notwendigen Vorbereitungsarbeiten für die Überprüfung und Reinigung der Kehrgegenstände / Feuerstätten, die Wegekosten und die damit in Zusammenhang stehenden Verwaltungsarbeiten abgedeckt.
Die Höhe richtet sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungs-/ Kehrhäufigkeit.
Anbei ein Beispiel einer Rauchfangkehrerabrechnung: Beispiel
die Kehrfristen werden vom Land OÖ vorgeschrieben und kann in der Höchsttarifverordnung nachgelesen werden.
unter der Höchsttarifverordnung der OÖ Landesregierung
Die Dichtheitsüberprüfung lt. ÖNORM B8201 trägt wesentlich zur Betriebssicherheit Ihrer Abgasanlage und somit auch zum vorbeugenden Brandschutz bei. Aber auch die reibungslose Funktionsweise jeder Anlage ist wesentlich davon abhängig.
Wann ist die Dichtprüfung lt. ÖNORM durchzuführen?
1. Bei neu errichteten Abgasanlagen
2. Bei Neuanschluss oder Austausch der Feuerstätte.
3. Neuerrichtung einer Anschlussstelle oder einer Reinigungsöffnung
4. In einem Schadensfall (z. B. Rauchfangbrand, Erschütterungen, etc.)
5. Nach Instandsetzung einer sanierten Abgasanlage.
6. Periodische Überprüfung:
Alle benützten Abgasanlagen sind nach ÖNORM B8201 periodisch vom Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten der Abgasanlage auf ihre Betriebsdichtheit durch ein befugtes Unternehmen überprüfen zu lassen. (Überdruckfänge mind. alle 5 Jahre, Unterdruckfänge mind. alle 10 Jahre)
Unser kompetentes Team bietet Ihnen daher diese Dichtheitsprüfung an. Dabei werden die Abgasanlagen auf ihren freien Querschnitt überprüft. Die Prüfung erfolgt je nach Beschaffenheit der Anlage mittels Raucherzeugung, kann aber auch durch eine Leckratenprüfung oder eine Ringspaltmessung durchgeführt werden.
Adresse
Firma Martin Auzinger
P.-B.-Rodlberger-Straße 21
4600 Thalheim b. Wels
Kontakt
Email: office[at]auzinger.co.at
Telefon: 07242 471800
Fax: 07242 47180-4