Leistungen

der Firma Schuller

Kachelofenreinigung

Wenn Sie den Kachelofen nicht (verbotenerweise) als Papier- oder Müllverbrennungsanlage verwenden, so sollten Sie den Kachelofen nach fünf Wintern entrussen lassen.

Wie erkenne ich, dass der Kachelofen gereinigt werden muss?
die Putzdeckel werden nicht mehr so heiss wie in den Jahren zuvor
der Zug des Kachelofens lässt nach
der Kachelofen bleibt nicht mehr so lange warm wie in den Jahren zuvor (Russ isoliert)

Ihr Rauchfangkehrer ist der Fachmann für Kachelofenreinigung!

Ausschlagen

Sollte der Kamin verpecht sein, können wir diesen mit einem Ausschlaggerät wieder von den Verbrennungsrückständen befreien.

Somit wird eine gefährliche und unkontrollierbare Selbstentzündung des Kohlenstoffs im Kamin verhindert.
Der wirkliche Grund für die Verpechung ist jedoch in 90% aller Fälle falsches heizen, kontaktieren Sie uns oder fragen Sie Ihren Rauchfangkehrer beim nächsten mal wie man richtig heizt.
Wir beraten Sie gerne

Videoinspektion

Mit Hilfe von modernster Technik ist es uns möglich, Kamine und Lüftungen auf bauliche Schäden zu überprüfen.

Was kann man mit Hilfe der Videoinspektion feststellen:

Versetzungsfehler des Kamins
Fehlanschlüsse
Geruchsbelästigung bei Lüftungen
Schadhafte Abgasfänge (Löcher in Abgasfängen) bei denen Rauchgas austreten kann!

Kesselreinigung

JETZT ERST RECHT!
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Die jährliche Feuerstättenreinigung ist sehr wichtig, da bei der Verbrennung (auch bei einer optimalen Verbrennung!) Rückstände entstehen, die sich an den Wänden des Heizkessels ablagern.
Diese Ablagerungen, auch Verrussung genannt, bremsen den Wärmeübergang auf das Heizungswasser.
Grössere Mengen dieser Ablagerungen verengen oder verstopfen die Rauchgaszüge und führen meist zu Brennerstörungen. Sie können auch Schäden am Heizkessel bewirken.

Ihr Rauchfangkehrer reinigt Ihre Feuerstätte fachgerecht!

Abgasmessung

Aufgrund der neuen Heizungsanlagen und Brennstoffverordung -Oö. HaBV 2005
ist es vorgeschrieben die Heizungsanlage wiederkehrend zu überprüfen.

Prüfungsintervalle:
bis 15 kW alle 3 Jahre
15 bis 30 kW alle 2 Jahre
Über 50 kW jährlich
Es dürfen nur Firmen mit einer von der Landesregierung zugeteilten Prüfnummer diese Überprüfungen durchführen.

Warum Abgasmessung:
um festzustellen ob Ihr Brenner richtig eingestellt ist
ob sie nicht mehr Brennstoff benötigen als notwendig, 
um die aktuellen Umweltauflagen einzuhalten

Dichtheitsprüfung des Kamins

Bei der Errichtung oder Umstellung einer neuen Feuerstätte ist der Fang auf Dichtheit zu überprüfen.

Warum Dichtheitsprüfung:
um bauliche Mängel vorzeitig festzustellen
um Fehlanschlüsse festzustellen
um die gesetzlich vorgeschriebene Dichtheit festzustellen
Wir verwenden für die Dichtheitsprüfung für Über- und Unterdruckfänge modernste Geräte der Fa. Wöhler.

Energieausweisberechnung

Was ist eigentlich ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist mit dem Typenschein für Ihr Auto vergleichbar. Viele interessante Kennwerte Ihres Hauses sind darin enthalten, wie zum Beispiel der zu erwartende Heizenergieverbrauch. Je nach Bundesland sind die Berechnungsmodelle etwas unterschiedlich. Der wichtigste Kennwert ist aber in jedem Energieausweis enthalten: Die Energiekennzahl für Ihr Haus (=der spezifische Heizwärmebedarf).

Wer benötigt einen Energieausweis?

Gemäß der umzusetzenden EU-Richtlinie benötigt man bei allen neuen Gebäuden einen Energieausweis bereits beim behördlichen Bauverfahren. Auch bei umfassender Sanierung, bei Zu- und auch bei Umbauten ist ein Energieausweis nötig. Seit 2009 ist ein Energieausweis ebenfalls bei Verkauf oder Vermietung von Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten vorzulegen. Die Gültigkeitsdauer des Energieausweises beträgt zehn Jahre. Verantwortlich für das Vorliegen ist der Bauherr, der Vermieter bzw. der Verkäufer des Objekts.



Welche Kosten entstehen für die Erstellung:

Die Kosten sind nicht reguliert und somit mit dem Ersteller direkt zu verhandeln. Als Richtwert wird manchmal 1 Euro pro Quadratmeter genannt. Dieser Richtwert ist jedoch eher nur im Mehrfamilienhausbereich anwendbar. Bei kleinen Gebäuden (typische Einfamilienhäuser) liegt der Preis meist etwas darüber, da mit zB. 180,- inkl. USt. kaum ein seriöser Ausweis erstellbar ist. Speziell bei Altbauten mit vielen Bauteilen und schlechten Plänen können die Kosten deutlich höher sein.



Erklärung der Begriffe im Energieausweis

An dieser Stelle werden nur Energieausweise für Wohngebäude betrachtet. Diese enthalten den Heizwärmebedarf, den Warmwasser-Wärmebedarf, den Heiztechnik-Energiebedarf, den Endenergiebedarf und ggf. noch Empfehlungen für Verbesserungen. Ein eventueller Kühlbedarf oder der Bedarf für die Beleuchtung sind nicht enthalten, diese Werte werden nur für Nicht-Wohngebäude ermittelt.

Spezfischer Heizwärmebedarf HWB (Energiekennzahl):
Der spezifische Heizwärmebedarf (die eigentliche Energiekennzahl) ist der gebräuchlichste Vergleichswert, um die thermische Qualität der Gebäudehülle zu beschreiben. Diese Energiekennzahl wird in kWh/m².a angegeben (sprich: Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr). Sie sagt aus, wieviel Energie Ihr Haus pro Quadratmeter Fläche im Jahr für die Raumwärme benötigen würde, wenn es am Referenzstandort stehen würde (also auf Basis eines Referenzklimas, nicht am tatsächlichen Standort). Damit ist dieser Wert zum Vergleich der thermischen Qualität von Häusern sehr gut geeignet. Um den Kennwert auf einen Blick abschätzen zu können wird er neben die farbige Skala in der entsprechende Kategorie gedruckt.

Spezifischer Heizwärmebedarf HWB (standortbezogen):
Dieser Heizwärmebedarf beschreibt den zu erwartenden Energieverbrauch bei Ihrem Haus. Je nach Ihrem Benutzerverhalten (energiesparendes Verhalten) kann Ihr tatsächlicher Verbrauch auch abweichen. Bei Neubauten ist im ersten Jahr der Verbrauch oft deutlich erhöht, weil Bauteile noch austrockenen müssen.

Warmwasserwärmebedarf WWWB, Heiztechnikenergiebedarf HTEB:
Der Energiebedarf für die Warmwasserbereitstellung und der Energiebedarf für die Verluste der Heizungsanlage (bei Erzeugung, Speicherung, Verteilung und Abgabe).

Endenergiebedarf:
Die notwendige von außen zugeführte Energiemenge für Raumwärme und Warmwasser (zB. der Strom für die Wärmepumpe oder der Energieinhalt der gelieferten Pellets). Mit dieser wird also nicht nur der Bedarf für Heizung und Warmwasser gedeckt, sondern auch alle Verluste, die dabei entstehen.

Brutto-Grundfläche:
Wird auch als Bruttogeschoßfläche oder Bruttogrundrissfläche bezeichnet. Die Bruttogrundfläche ist die Summe aller Flächen inklusive der Wände (ohne Wände wäre es die Nettogeschoßfläche). Auf diesen Wert wird der jährliche Energiebedarf bezogen.

Kompaktheit (A/V-Verhältnis):
Diese stellt einen Kennwert für die Gebäudegeometrie dar.

Klimaregion:
In der Realität wird das Haus einen anderen Energiebedarf haben als am Referenzstandort. Aus diesem Grund wird das Standortklima mittels der Klimaregionen berücksichtigt.

Klimadaten:
Die Klimadaten beschreiben die langjährigen Durchschnittswerte für Ihre Bauadresse. Die Heiztage beschreiben die Anzahl der Tage, an denen in durchschnittlichen Häusern geheizt werden muss. Die Heizgradtage beschreiben dazu noch, wieviel Temperaturunterschied an den Heiztagen zwischen außen und innen besteht. Die Normaußentemperatur gibt die kälteste Durchschnittstemperatur im Jahr an (im langjährigen Durchschnitt). Die Globalstrahlung ist jene Energie, die von der Sonne auf einen m² ebene Fläche während einer Heizperiode geliefert wird.

Der U-Wert beschreibt bei einem Bauteil (z.B. Wand oder Fenster) den Wärmedurchgang je Quadratmeter und Grad Temperaturunterschied zwischen innen und außen. Der U-Wert sollte also bei jedem Bauteil der thermischen Hülle möglichst niedrig sein. Im Energieausweis ist deshalb auch der mittlere U-Wert der Gebäudehülle angegeben.



Weitere Infos finden Sie auf unserer Partnerwebsite energieausweise.cc

 Feuerlöscher / Prüf- u. Fülldienst / Verkauf

Bei unseren regelmäßigen Hausbesuchen im Kehrgebiet und im Zuge der Feuerstättenüberprüfungen machen wir Sie rechtzeitig auf die 2-jährlich wiederkehrenden Überprüfungstermine Ihrer Feuerlöscher aufmerksam. Wir organisieren für Sie die Überprüfung, Wartung und Neubefüllung.

Wir holen die Feuerlöscher ab und bringen sie wieder zu Ihnen - rasch und effizient!

Kamin- Ofenanschluss

Aufgrund der steigenden Öl- und Gaspreise werden immer mehr Einzelöfen aufgestellt.
Wir schliessen Ihnen gerne fachgerecht Ihren neuen Ofen an einen bestehenden oder neuen Kamin an.

Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns.

Kachelofenreinigung

Wenn Sie den Kachelofen nicht (verbotenerweise) als Papier- oder Müllverbrennungsanlage verwenden, so sollten Sie den Kachelofen nach fünf Wintern entrussen lassen.

Wie erkenne ich, dass der Kachelofen gereinigt werden muss?
die Putzdeckel werden nicht mehr so heiss wie in den Jahren zuvor
der Zug des Kachelofens lässt nach
der Kachelofen bleibt nicht mehr so lange warm wie in den Jahren zuvor (Russ isoliert)

Ihr Rauchfangkehrer ist der Fachmann für Kachelofenreinigung!

HaBv Überprüfung

Wiederkehrende Überprüfung von Feuerungsanlagen die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden
Feuerungsanlagen sind auf die Einhaltung der Vorschriften des Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz sowie der danach erlassenen Verordnungen von der verfügungsberechtigten Person wiederkehrend überprüfen zu lassen, wobei gilt:

1.) Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung bis zu 15 kW sind alle drei Jahre auf die Einhaltung der Sicherheits- vorschriften gemäß § 18 zu überprüfen

2.) Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 15 und weniger als 50 kW sind alle zwei Jahre auf die Einhaltung der Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften gemäß § 18 zu überprüfen

3.) Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung ab 50 kW sind jährlich auf die Einhaltung der Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften zu überprüfen

Anmerkung: Umweltschutzvorschriften sind Abgasmessungen die bei Anlagen ab 15 kW durchzuführen sind!